SR 0.632.401 Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen …

1972-7-22 · (1) Im Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz werden keine neuen Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle eingeführt. (2) Die ab 1. Januar 1972 im Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz eingeführten Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle werden mit Inkrafttreten dieses Abkommens beseitigt.

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