Feiertage Bayern 2019, 2020 - Termine & Infos

Zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen gibt es noch stille Tage, an denen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen zum Schutz des ernsten Charakters verboten sind. Dieses Verbot gilt von 2.00 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr und endet jeweils um 24.00 Uhr.

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